Montag, 12. November 2012

Berliner Senat zur Gülen Bewegung: Nichts Neues


Kleine Anfrage der Partei Die LINKE ist beantwortet

Der Berliner Senat verweist in seiner Antwort auf die Anfrage derselben Partei auf Bundesebene und stellt fest, dass es sich bei der Gülen Bewegung um keine extremistische Organisation handelt.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

„Der Senat hat keine tatsächlichen Anhaltspunkte, dass die Fethullah Gülen Bewegung extremistische Bestrebungen, die für eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden erforderlich sind, verfolgt.“

Weiterhin heißt es: „Polizeiliche Erkenntnisse im Sinne der Kleinen Anfrage bestehen auch nicht. Weder die Fethullah-Gülen-Bewegung noch der Verein „TÜDESB - Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg e.V.“ (im Nachfolgenden TÜDESB e. V.) oder ausgewiesene Mitglieder sind bisher im Organisationskontext strafrechtlich, ordnungsrechtlich bzw. im Kontext der Gefahrenabwehr in Erscheinung getreten.“ (Zum Weiterlesen hier klicken).

Qullle: dtj-online.de

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